Rechtsanwälte und Notar

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Berufshaftpflicht RA Rauße:  Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln

Berufshaftpflicht RA Lewburg: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln

Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung

Gliederung

I. Grundsätzlicher Geltungsbereich (Rechtsanwalt, Steuerberater)

II. Ausschlüsse (Allgemein, Tätigkeit Rechtsanwalt, Tätigkeit Steuerberater)

I. Grundsätzlicher Geltungsbereich

Tätigkeit als Rechtsanwalt

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland

Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;

(2) des Rechtsanwaltes vor europäischen Gerichten

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.

II. Ausschlüsse

Ausschlüsse (in den nachfolgend aufgezählten Fällen besteht kein Versicherungsschutz durch

die Berufshaftpflichtversicherung) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche

1. mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-RA [siehe unten], Teil 3 BBR-S [siehe unten]);

2. soweit sie auf Grund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;

3. wegen Schäden durch Veruntreuung entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen

(Teil 2 BBR-RA [siehe unten], Teil 3 BBR-S [siehe unten]);

4. aus der Tätigkeit des Versicherungsunternehmers oder seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereinen, Verbänden. Dies gilt auch im Rahmen der mitversicherten Tätigkeiten. Ist der Versicherungsnehmer als Berufsträgergesellschaft anerkannt, gilt dies entsprechend für die Berufsgesellschaft

und die dort tätigen mitversicherten Personen gemäß § 7 I 1;

5. wegen Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung

oder Bedingung des Auftraggebers oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung.

Der Versicherungsnehmer erhält, wenn dieser Ausschlussgrund nicht in seiner Person und auch

nicht in der Person eines Sozius vorliegt – unbeschadet der Bestimmungen des § 7 III 2 – den Anspruch auf Versicherungsschutz. § 1 III bleibt unberührt.

Tätigkeit als Rechtsanwalt

Ausschlüsse gemäß Teil 2 BBR-RA (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte)

Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,

b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,

c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Veruntreuungsschäden

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Veruntreuung durch Personal, Sozien oder Angehörige des Versicherungsnehmers; als Angehörige gelten:

a) der Ehegatte des Versicherungsunternehmers, der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten,

b) wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder im zweiten Grad der Seitenlinie verwandt ist.


Notar Tim Rauße

Zuständige Notarkammer
Westfälische Notarkammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm

Telefon: (02381) 96959-0
Telefax: (02381) 96959-51
E-Mail: info@westfaelische-notarkammer.de

Die für den Notar am Standort Herne zuständige Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichtes Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum.

Die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen der Notare sind:

  • Bundesnotarverordnung (BNotO)
  • Dienstordnung der Notare (DONot)
  • Beurkundungsgesetz
  • Berufsrechtliche Richtlinien der Notarkammer Hamm
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Diese Vorschriften finden Sie auf der Website www.notar.de unter dem Menü "Notar/in" - Berufsrecht.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer. E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftplichtversicherung gem § 19a BNotO wird unterhalten bei der Gothaer Versicherungs-AG.

Der Versicherungsschutz besteht für alle nach § 19 a Abs. 1 S. 1 BNotO zu versichernden Haftpflichtgefahren und gilt für jede einzelne Pflichtverletzung, die Haftpflichtansprüche gegen den Notar zur Folge haben könnte.